Ein Autounfall ist schnell passiert – und genauso schnell steht die Frage im Raum: Ab welcher Schadenshöhe schickt Versicherung Gutachter? Diese Frage ist für viele Fahrzeughalter entscheidend, denn ein Gutachter kann maßgeblich über die Schadenshöhe, die Reparaturkosten und letztlich über die Höhe der Erstattung durch die Versicherung entscheiden.
Wann wird ein Gutachter beauftragt?
Die Faustregel lautet: Liegt der Schaden über etwa 750 Euro, handelt es sich um einen sogenannten Bagatellschaden. Ab dieser Schadenshöhe schickt Versicherung Gutachter in der Regel automatisch, um den Schaden objektiv bewerten zu lassen. Bei einem höheren Schaden (z. B. ab 1.000 Euro) ist der Gutachter fast immer Teil des Verfahrens.
Warum ist die Schadenshöhe so wichtig?
Je höher der Schaden, desto größer das Risiko für die Versicherung. Um sich gegen überhöhte oder unberechtigte Forderungen abzusichern, wird ab einer gewissen Grenze fast immer ein unabhängiges Schadengutachten erstellt. Fahrzeughalter profitieren davon, weil der Gutachter auch versteckte Schäden erkennt und den Wiederbeschaffungswert korrekt einstuft.
➡️ Tipp: Bei Unsicherheit lohnt es sich, ein eigenes Schadengutachten erstellen zu lassen – das gibt Sicherheit und schützt vor finanziellen Nachteilen.
Was passiert, wenn kein Gutachter kommt?
Wird kein Gutachter beauftragt, erfolgt die Schadensermittlung oft nur durch Fotos oder einen Kostenvoranschlag. Das kann problematisch sein, wenn versteckte Schäden nicht erkannt werden. Gerade bei modernen Fahrzeugen mit Sensorik und Assistenzsystemen ist das Risiko hoch, dass Schäden unterschätzt werden.
Das sagt die Rechtsprechung
Gerichte bestätigen regelmäßig: Ab welcher Schadenshöhe schickt Versicherung Gutachter, hängt auch von den Umständen des Einzelfalls ab. Liegt ein Verdacht auf Vorschäden oder ein Totalschaden vor, ist ein Gutachten meist unumgänglich.
Fazit: Sicherheit durch Gutachten
Wenn Sie sich fragen, ab welcher Schadenshöhe schickt Versicherung Gutachter, gilt: Ab etwa 750 bis 1.000 Euro Schaden sollten Sie mit einem Gutachter rechnen – oder sogar selbst einen beauftragen. Dies sorgt für Klarheit und schützt Ihre Rechte als Geschädigter.